Die A.TR ist eine Warenverkehrsbescheinigung für den Export in die bzw. Import aus der Türkei. Sie zählt zu den Präferenznachweisen. Waren, für die eine A.TR vorliegt, können zollfrei in die Türkei bzw. in die EU eingeführt werden. Weitere Infos zum Versand in die Türkei finden Sie in unseren Exporttipps.
Mit einem Präferenznachweis wird der Ursprung einer Ware belegt. Die Europäische Gemeinschaft unterhält mit verschiedenen Ländern sogenannte Präferenzabkommen. Beim Export in eines dieser Länder fallen mit einem Präferenznachweis geringere oder gar keine Zölle an. Hier finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen des Präferenznachweises.
Die Ursprungserklärung zählt zu den Präferenznachweisen. Bei der Einfuhr von Waren bis 6.000 Euro Warenwert wird von den Zollbehörden bestimmter Länder eine Ursprungserklärung verlangt. Beim Export in Länder, für die ein Präferenzabkommen besteht, fallen mit Ursprungserklärung geringere oder gar keine Zölle an. Hier finden Sie den offiziellen Wortlaut der Ursprungserklärung.
Der Ursprungnachweis zählt zu den Präferenznachweisen. Beim Export in bestimmte Länder sollte, wenn der Wert für eine Freischreibung überschritten wird, ein Ursprungsnachweis erbracht werden. Beim Export in Länder, für die ein Präferenzabkommen besteht, fallen mit Ursprungsnachweis geringere oder gar keine Zölle an.
Der Warenverkehrsbescheinigung zählt zu den Präferenznachweisen. Beim Export in bestimmte Länder muss bei einem Warenwert von über 6.000 EUR der Präferenznachweis durch das Formblatt Warenverkehrsbescheinigung erfolgen. Bei bestehenden Präferenzregelungen können mit dieser Bescheinigung Zollbegünstigungen gewährt werden. Weitere Infos zum internationalen Versand finden Sie in unseren Exporttipps bzw. Importtipps.