Eine EORI-Nummer ist Voraussetzung für die Zollabwicklung in der EU. Sie ersetzt die bisherige Zollnummer. Ein gewerblicher Versender benötigt eine EORI-Nummer sowohl für Importe als auch Exporte, z.B. für Zollanmeldungen und Handelsrechnung. Weitere Infos zum internationalen Versand finden Sie in unseren Exporttipps bzw. Importtipps.
Eine Handelsrechnung wird beim Export von Waren in Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, benötigt. Sie dient der Zollabfertigung im Einfuhrland und enthält z.B. die Anschrift des Rechnungsempfängers, die Bezeichnung der Waren und deren Wert. Lesen Sie die ausführliche Beschreibung der Handelsrechnung.
Eine Proformarechnung ist ein Beleg für Waren, die keinen Handelswert haben. Beim Export wird den Zollbehörden mit einer Proformarechnung der Wert der Waren nachgewiesen. Sie muss eine Wertangabe mit einem Vermerk wie z.B. Geschenksendung Wert nur für Zollzwecke haben. Der Aufbau entspricht dem der Handelsrechnung.