Versandlexikon – Begriffe der Logistik einfach erklärt

Abstellerlaubnis

Sollten Sie während des Zustellzeitraums kurzzeitig nicht vor Ort sein, können Sie eine Abstellerlaubnis erteilen. DPD Kunden haben dafür mehrere Möglichkeiten: Zum Beispiel unter Angabe der vollständigen Paketnummer und Empfängerpostleitzahl unter www.paketnavigator.de, in der DPD App (Menüpunkt Präferenzen) oder auf der Benachrichtigungskarte, die der Zusteller in Ihrem Briefkasten hinterlassen hat. Als GLS Kunde bringen Sie hierzu bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular Abstellerlaubnis gut sichtbar an Ihrer Haustür oder Klingel an.  Alternativ können Sie in beiden Fällen eine Alternativzustellung erlauben.

Leerfahrt

Eine Leerfahrt ist eine vergebliche Anfahrt zur Abhol- bzw. Lieferadresse. Sie entsteht, wenn während des Abhol- bzw. Zustellzeitraums niemand angetroffen wird oder die Ware nicht zur Abholung bereit steht. Eine Leerfahrt wird dem Kunden dann in Rechnung gestellt, wenn die in den Versandkosten enthaltene Anzahl an Abhol- bzw. Zustellversuchen überschritten wurde. Um Leerfahrten zu vermeiden, können Kunden Versandlösungen mit Avisierung buchen oder das Formular Abstellerlaubnis bzw. das Formular Abholgenehmigung verwenden.

Zustellversuch

Die Anzahl an Zustellversuchen gibt an, wie oft die Zustelladresse angefahren wird, um die Sendung zu liefern, ohne dass Mehrkosten entstehen. So enthält der iloxx Speditionstransports XXL beispielsweise einen, der iloxx Paketversand zwei Zustellversuche. Bei missglückter Zustellung entstehen Kosten für eine Leerfahrt. Um Leerfahrten zu vermeiden, können Sie eine Abstellerlaubnis erteilen.